Gottesdienste ab nächsten Sonntag 17. Januar 2021 wieder in unserer Kirche
Vesperkirche im Januar
Änderungen zum 2. November 2020
- § 1a Abs. 4 Versammlungen und Veranstaltungen von Religions- und Glaubensgemeinschaften:
Absatz 4 dient der Klarstellung, dass die zeitlich begrenzten Akutmaßnahmen des § 1a
keine Anwendung auf Versammlungen nach Art. 8 GG sowie auf Veranstaltungen von
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen finden.
Gestaltung unserer Gottesdienste:
In Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz über 50/100.000 Einwohner liegt und dies von den örtlich zuständigen Behörden festgestellt ist, wird auf das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen verzichtet. Die Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt für die gesamte Dauer des Gottesdienstes. Die Erfassung der Teilnehmenden wird verpflichtend.